Aufschraubsicherung nach DIN 18104 Teil 1
Aufschraubsicherungen, die der DIN-Norm entsprechen, schützen zuverlässig vor Einbrecher.
Um Fenster zu sichern, sollten sie sowohl auf der Schanier- als auch auf der Griffseite angebracht werden.
Sichtbare Aufschraubsicherungen können potenzielle Täter abschrecken.
Diese Art der Nachrüstung ist bei Holz-,Kunststoff- und Aluminiumfenster möglich.
Beschlagaustausch nach DIN 18104 Teil 2
Mechanische Sicherung spielen beim Einbruch die wichtigste Rolle.
Fenster und Türen ohne ausreichende Sicherung können von Tätern in weinigen Sekunden überwunden werden.
Die Polizei empfiehlt für den normalen Wohnraum, Fenster und Türen die mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entsprechen. Nur diese leisten wirksamen Schutz gegen Schraubendreher, Brechstangen und Keile.
Wer Fenster und Türen nachträglich schützen möchte, kommt an einem Austausch der Beschläge nicht vorbei. Nachrüstungsbeschläge bieten nur dann zuverlässigen Schutz, wenn sie nach DIN 18104 geprüft sind.
Die Nachrüstung nach DIN 18104 Teil 2 (Beschlagaustausch) ist bei Kunststofffenster und Holzfenster mit 4 mm und 12 mm Falzluft möglich.
Zusätzliche Sicherheit durch P4A Verglasung
Um einen Angriff durch die Verglasung zu vermeiden, besteht auch hier die Möglichkeit, die vorhandene Verglasung durch eine Einbruchhemmende Verglasung (P4A Verglasung) zu erstzen.
Durch den speziellen Aufbau der Verglasung ist ein Durchbruch oder Durchwurf der Verglasung gesichert. Zusätzlich wird bei der Montage der Verglasung darauf geachtet, dass ein Heraushebeln der Verglasung unterbunden wird.